Freitag, 2. Dezember 2011

Das Wort zum Freitag, 02.12.2011

... Umzug


Hier geht´s zum neuen Blog: CROWSFLYBLACK 2.0


Ich werde diesen Blog natürlich weiter geöffnet lassen. Allein schon aufgrund der zahlreichen Einträge. Somit kann man, falls erwünscht, nochmals in alten Einträgen stöbern. Wäre auch zu schade, wenn man die nun alle löschen würde. Das möchte ich natürlich verhindern.

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Das Wort zum Donnerstag, 01.12.2011

... Indizierung!


Jeder, der sich einmal näher mit dem Medium Videospiele beschäftigt hat, kennt die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien). Die Mitarbeiter dieser Behörde sind für die Prüfung und Aufnahme jugendgefährdender Medien in entsprechende Listen und die daraus resultierende und von vielen Spielern verhasste Indizierung verantwortlich. Nun hat es ein weiteres Spiel auf diese Liste geschafft. 

Deutschland ist weltweit bei Spieleentwicklern und Spielern für ihre Indizierungen bekannt. Dies bedeutet kein Verbot im eigentlichen Sinne. Die Spiele dürfen lediglich nicht frei verkauft oder beworben werden. Dabei wäre es für die Publisher doch so einfach. Würden sie ihre Werke der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zur Prüfung vorlegen, wäre eine Umgehung des Indizierungsverfahrens möglich. Sofern die USK dem Spiel mindestens das Siegel "USK ab 18" (keine Jugendfreigabe) verpasst. Dies wäre dann ein Verfahrenshindernis für die BPjM.

Aus Angst vor dem Ergebnis werden viele Spiele aber bereits vor der eigentlichen Prüfung geschnitten oder der USK garnicht erst vorgelegt. Die Folge: die Spiele kommen gekürzt (nicht in Originalfassung) oder überhaupt nicht auf den deutschen Markt. Deutsche Spieler mussten oft auf den Genuss mancher Werke verzichten. Das Wort "Werke" wurde bewusst gewählt. Denn in den meisten Spielen steckt - ähnlich wie in anderen Medien (Film etc.) auch - eine Menge Arbeit, die es zu würdigen gilt.

Erst nach ca. zehn Jahren kann ein Antrag auf erneute Prüfung eines Mediums gestellt werden. So wurde nun, nach fast 15 Jahren, das von Branchenlegenden  (John Romero, John Carmack, American McGee) erschaffene Spiel "Quake" vom Index gestrichen. Begründung: Die Darstellung sei "nach heutigen Maßstäben nicht mehr als realistisch und nicht mehr als detailliert anzusehen" und daher eine "verrohende Wirkung nicht länger gegeben".

Die Brutalität in Spielen wäre an sich kein Problem. Vergleichbare Filme sind oft auch frei erhältlich. Wichtig wären einfach nur stärkere Kontrollen beim Kauf der jeweiligen Medien, die von der USK mit dem 18er-Siegel gekennzeichnet werden. Dann müssten nur noch die Publisher häufiger den Schritt zur USK wagen. 


Quelle: spiegel.de